UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention
Die Broschüre enthält die UN-Behindertenrechtskonvention mit der offiziellen deutschen Übersetzung, mit der Übersetzung der Behindertenverbände, den englischen Originaltext und die Konvention in leichter Sprache.
Sie wurde im Oktober 2014 von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen herausgegeben.
2014 10 Broschuere_UNKonvention_KK.pdf
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Bemerkungen des UN-Auschusses über den 1. Staatenbericht Deutschlands

Jedes Land, dass die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, muss regelmäßig Staatenberichte über die Verwirklichung der Behindertenrechte vorlegen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wertet diesen Bericht und andere Stellungnahmen, z. B. der Behindertenverbände aus. Auf dieser Grundlage werden "Bemerkungen" zu den Berichten verfasst.
Die Stellungnahme des UN-Ausschusses enthält auch im Bereich der "psychosozialen Behinderung" sehr negative Feststellungen. So wird u. a. kritisiert, dass es immer noch Zwangsunterbringungen und Fixierungen gibt, diese werden als Folter bezeichnet. Es wird gefordert, dass mehr ambulante Hilfe zur Verfügung gestellt werden.

Abschließende Bemerkungen über den Staatenbericht Deutschlands
CRPD Abschließende Bemerkungen über den
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