Trialog-Gespräche: Die Patientenverfügung in der Psychiatrie: Was kann sie – und was nicht?

14:30 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Vivantes Klinikum Kaulsdorf

Auszug: Für den Fall der Fälle vorsorgen – das ist der Sinn der Patientenverfügung. Im deutschen Patientenrecht hat jeder Volljährige die Möglichkeit, seinen Willen bezüglich ärztlicher Behandlungen für jene Situationen zu äußern, in denen der Betroffene diesen nicht mehr deutlich machen kann.
Doch wie sollte eine Patientenverfügung verfasst sein? Und welche Besonderheiten sind hierfür zu beachten, wenn es um psychische Erkrankungen geht?
Wir freuen uns den Experten Herrn Richter Harms am Amtsgericht Lichtenberg gewonnen zu haben. Lassen Sie uns informieren und in den gemeinsamen Austausch kommen!

Kontakt: Ann-Catrin Schüler-Mathée, (030) 130 17 3000

Veranstaltungsort: Haus 8, Kantine, Vivantes Klinikum Kaulsdorf, Myslowitzer Straße 45, 12621 Berlin

Einladung & Programm
190520 Einl KHD Trialog 2019 RE.pdf
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