10 Informationen über bipolaris e. V.

bipolaris hat sich der
Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International angeschlossen.
Auf dieser Seite werden die 10 wesentlichen Informationen über bipolaris und über die Finanzierung und Mittelverwendung zusammen gefasst.
Beachten Sie auch unsere Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit.

 

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr

  • Gründungsjahr: 2008 / Eintragung als Verein 2010
     Registergericht: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Registernummer VR 29694 B

 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

bipolaris ist laut Bescheid zuletzt vom 02.08.2023 des Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt worden (Steuer-Nr. 27/661/64074).

 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

 

5. Tätigkeitsberichte

 

6. Personalstruktur

bipolaris hat eine hauptberufliche Stelle (seit 2018) und eine geringfügig beschäftigte Person (seit 2021).

Für Vorträge und im Rahmen der Bipolar-Beratung werden Honorare gezahlt. Dies erfolgt im Jahr an ca. 15-25 Personen (je nach Veranstaltungsdichte).

Im Durchschnitt eines Jahres arbeiten 15 Personen aktiv ehrenamtlich bei bipolaris mit.

Weitere ca. 30 Personen betätigen sich pro Jahr punktuell ehrenamtlich für bipolaris.

 

7. Angaben zur Mittelherkunft / 8. Angaben zur Mittelverwendung

 

Die Informationen zur Mittelherkunft und Mittelverwendung der einzelnen Jahre finden sich auf:

 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Keine

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

 

Bis zu 45% unserer Einnahmen kommen aus der Pauschalförderung der Krankenkassen für Selbsthilfe gemäß § 20 h SGB V. Diese werden vom GKV Spitzenverband vergeben, in dem die gesetzlichen und Ersatz-Krankenkassen organisiert sind.

 

Für einen großen Teil unserer Projekte erhalten wir von einzelnen Krankenkassen Projektförderung für Selbsthilfe nach § 20 h SGB V. Diese betragen bis zu 15% der Gesamteinnahmen des Vereins.

 

Zuwendungen erhalten wir auch von gemeinnützigen Stiftungen. Anteile über 10 % davon hatte in einzelnen Jahren die Klassenlotterie Berlin, vermittelt über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin.

 

Weitere Zuwendungen über 10 % haben wir nicht erhalten.

Bei den in den Punkten 7. und 8. angegebenen Jahres-Finanzüberblicken ist die Mittelherkunft nach Zuwendungsgebern aufgeführt.

 

Letzte Änderung: 17.03.2024