Die aktuelle Fassung des Brandenburger PsychKG finden Sie hier.
Zur Zeit (Mai 2019) findet ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Brandenburger PsychKGs statt. Dabei geht es hauptsächlich um die Anpassung des PsychKGs an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlung.
Dies ist Bestandteil des Entwurfes des Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei sowie den Justiz- und Maßregelvollzug des Landes Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze.
Den Stand des Entwurfes vom 9. März 2019 finden Sie hier.
Die Änderungen des PsychKGs sind in Artikel 5, PDF-Dokument-Seite 45ff "versteckt". Die maßgeblichen Paragraphen 18 (Zwangsbehandlung) und 21 (besondere Sicherungsmaßnahmen) stehen auf den Seiten
47-51.
bipolaris hat am 7.5.2019 eine Stellungnahme sowohl zur angestrebten Änderung des Brandenburger PsychKG als auch zur Videoüberwachung auf psychiatrischen Stationen erstellt.
Diese wurde an die Ministerin, den Gesundheitsausschuss und die geladenen Experten zur Anhörung im Gesundheitsausschuss gesendet.